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Wenn ein Angehöriger stirbt

Wenn ein Angehöriger stirbt

"Alles im Leben hat seine Zeit, eine Zeit zum Geborenwerden und eine Zeit zum Sterben." (Koh 3,2)

Der Tod gehört zu unserem Leben dazu. Keine und keiner kann ihm ausweichen. Darum kann es hilfreich sein, immer wieder auch über den Tod zu sprechen, über eigene Ängste und Hoffnungen, über den christlichen Glauben an die Auferstehung.

Die vertrauten Bestattungsrituale geben den Trauernden Halt und Trost beim Abschied von einem lieben Menschen. Das Leben des oder der Verstorbenen wird gewürdigt, im Gebet vor Gott getragen und der Leichnam oder die Asche in Gottes gute Hände zurückgegeben.

Im Trauerfall wird der beauftragte Bestatter Kontakt zum Pastoralbüro aufnehmen und Beerdigungszeit und -ort klären. Der Seelsorger, der die Beerdigung übernimmt, wird dann auch ein Gespräch mit den Angehörigen führen. 

Für ein seelsorgliches Gespräch können Sie sich jedoch auch jederzeit an einen unserer Seelsorger wenden. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.

Begleitung im Sterben, Begräbnis/Bestattung, Trauerbegleitung 

In der Feier der Eucharistie, dem zentralen Gottesdienst unserer Kirche, begeht die Gemeinde Jesu Christi das Geheimnis seines Todes und seiner Auferweckung durch Gott. Von Anfang an ist die Eucharistie deshalb auch das Sakrament im Angesicht des Todes. So wird die sog. Sterbekommunion den Glaubenden zur Stärkung auf ihrem letzten Weg. Wenn möglich empfangen Sterbende diese „Wegzehrung“ im Rahmen einer Eucharistiefeier. Sie kann aber auch vom Diakon oder einen außerordentlichen Kommunionspender am Sterbebett gereicht werden. In unmittelbarer Todesgefahr, wenn keine Zeit mehr bleibt, die Sakramente der Versöhnung, der Krankensalbung und der Eucharistie einzeln zu begehen, spendet der Priester sie in einer gemeinsamen Feier, dem sog. Versehgang. Durch das Gebet und die begleitenden Zeichen erfahren Sterbende Zuspruch, Versöhnung und Stärkung auf ihrem letzten Weg. Im Sterbefall rufen Sie uns an:

Leitender Pfarrer Dariusz Glowacki

Pfarrer Dr. Bahne Thomas

neuer Pfarrvikar ab dem 01.10.2023

Bei der Begräbnisfeier betet die Gemeinde für den Verstorbenen und spricht auch stellvertretend für ihn Gebete und Psalmen. Sie besprengt seinen Leib mit Weihwasser und erinnert so an die Taufe, durch die der Verstorbene mit dem Tod und der Auferweckung Jesu Christi verbunden ist. In der Begräbnismesse feiert die Gemeinde den Hindurchgang durch das Leiden und den Tod zur Auferstehung hin.

Über dem Grab errichtet sie das Kreuz als Zeichen des Erlösers, die Kränze auf dem Grab symbolisieren als Siegeskränze den Sieg über den Tod. Damit wird das Grab zum Ort der Hoffnung und zum Zeichen des Glaubens an die Auferweckung der Toten. Weil die Gemeinde in jeder Eucharistiefeier für die Lebenden und für ihre Verstorbenen betet, drückt sie damit aus, dass alle miteinander verbunden bleiben und niemand vergessen wird.

Mit dem kirchlichen Begräbnis sorgt die Gemeinde für die würdevolle Verabschiedung und Bestattung ihrer Verstorbenen. Gleichzeitig wendet sie sich auch den trauernden Angehörigen und Hinterbliebenen zu. Im Kondolenzgespräch hört sie ihnen zu, drückt ihr Mitgefühl aus und fragt, wie sie die Angehörigen auf verschiedene Weise ideell und tatkräftig unterstützen kann. Die Gemeinde wird den Hinterbliebenen auch bei der Gestaltung der Begräbnisfeier helfen und diese nach Möglichkeit auch mitfeiern. Der Gottesdienst und die Zeichenhandlungen können den Trauernden Halt geben. Durch die Verkündigung des Wortes Gottes erfahren sie den Zuspruch des Trostes und der Hoffnung auf die Auferweckung von den Toten und das ewige Leben bei Gott. Wenn alles organisiert und der Verstorbene bestattet ist, beginnt für die Angehörigen und Hinterbliebenen meist die schwerste Zeit der Trauer. Deshalb hält die Gemeinde Kontakt und versucht, für die Trauernden den Weg zu einem neuen Leben angesichts der Erfahrung des Todes zu erschließen.

  • Den Arzt (möglichst den Hausarzt) rufen (rechtliche Feststellung des Todes)
  • Einen Bestatter ihrer Wahl und ihres Vertrauens anrufen. 
  • Ggf. den Verstorbenen aus dem Krankenhaus oder Altenheim nach Hause überführen und dort aufbahren lassen (dabei hilft das Bestattungsinstitut)
  • Dokumente (wie Personalausweis, Totenschein, Stammbuch, Personalausweis, Nachweis zu Krankenversicherung/Rentenkasse, Geburts-, Heirats- Scheidungskurkunden, Testament etc.) zusammentragen
  • Für die Bestattungsform und die Form der Begräbnisfeier entscheiden. Die kirchliche Begräbnisfeier bietet vielfältige Möglichkeiten.
  • Und vor allem: Ruhe bewahren, Zeit nehmen und den Raum für den persönlichen Abschied (mit Bild, Kerze, Kreuz, Blumen etc.) gestalten
  • Möglichst viele Aufgaben selbst übernehmen (Salben, Ankleiden) und gestalten (Todesanzeige, Gottesdienst), die beim Abschied nehmen helfen, aber ggf. auch Unterstützung von Angehörigen und Freunden annehmen

Weitere Informationen und Angebote unter www.abschied-trost.de

Friedhof Asbach

Jürgen Rettinger
Ansprechpartner

Friedhof Ehrenstein

Andreas Holl
Ansprechpartner
Telefon:02683-32309

Friedhof Limbach - Rektorat Maria Rosenkranzkönigin

Klaus Schneider
Ansprechpartner

Friedhof Limbach - Rektorat Maria Rosenkranzkönigin

Andreas Limbach
Ansprechpartner

Friedhof Oberlahr

Wilfried Wilsberg
Ansprechpartner

Friedhof Ortsgemeinde Windhagen

Hans Dieter Geiger
1. Beigeordneter Ortsgemeinde Windhagen

Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung

für den Friedhof der Katholischen Kirchengemeinden St. Laurentius Asbach

 

I.   Gräber 

1. Kindergrab

für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr                           200,00 Euro

2. Familiengrab

je Grabstelle                                                                               650,00 Euro 

je Grabstelle für nicht in der Ortsgemeinde lebende              1.050,00 Euro

3. Urnengrab

a) für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr                        250,00 Euro

b) Urneneinzelgrabstätte                                                           500,00 Euro

c) Urnendoppelgrabstätte                                                       1.000,00 Euro

d) Urnendoppelgrabstätte
für nicht in der Ortsgemeinde lebende                                   2.100,00 Euro

e) Urnenrasengrabstätte                                                          1.800,00 Euro

f)  Urnenrasengrabstätte 
für nicht in der Ortsgemeinde lebende                                   2.100,00 Euro

g) Urnenbeisetzung in Familiengräber 
zusätzlich zur Erstbelegung pro Grabstätte                               350,00 Euro